Rechtsprechung
SG Lüneburg, 21.07.2006 - S 31 AS 751/06 ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,108450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99
Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners
Auszug aus SG Lüneburg, 21.07.2006 - S 31 AS 751/06
Dabei war ergänzend zu berücksichtigen, dass es sich bei der Prozesskostenhilfe um eine Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge handelt und Voraussetzung ist, dass die bedürftige Person erst dann gerichtlichen Rechtsschutz be-antragt und sich dabei einer Rechtsanwältin bedient, wenn das im Einzelfall notwendig ist (BGH Beschluss vom 07.02.2001 - XII ZR 26/99 - , NJW-RR 2001, 1009). - BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH
Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
Auszug aus SG Lüneburg, 21.07.2006 - S 31 AS 751/06
Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein ver-ständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, seine Rechte nicht in gleicher Weise geltend machen würde (BSG Beschluss vom 24.05.200 - B 1 KR 4/99 BH -, SozR 3-1500, § 73 a Nr. 6). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2005 - L 8 B 96/05
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Ablehnung der Gewährung von …
Auszug aus SG Lüneburg, 21.07.2006 - S 31 AS 751/06
Allerdings sind in einem derartigen Fall besonders strenge Anforderungen an die Glaub-haftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen, die nur ausnahmsweise den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zulassen (Landessozialgericht - LSG - Niedersach-sen-Bremen, Beschluss vom 11. April 2006 - L 7 AS 83/06 ER -, vom 16.10.2005 - L 8 B 96/05 AS -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.04.2006 - L 7 AS 83/06
Auszug aus SG Lüneburg, 21.07.2006 - S 31 AS 751/06
Allerdings sind in einem derartigen Fall besonders strenge Anforderungen an die Glaub-haftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen, die nur ausnahmsweise den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zulassen (Landessozialgericht - LSG - Niedersach-sen-Bremen, Beschluss vom 11. April 2006 - L 7 AS 83/06 ER -, vom 16.10.2005 - L 8 B 96/05 AS -).